Infrastrukturelles FM partizipativ gestalten
Das infrastrukturelle Facility Management (IFM) umfasst Dienstleistungen, die den Betrieb und die Nutzung von Gebäuden und Anlagen unterstützen. Diese Dienstleistungen betreffen häufig direkt die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden und beinhalten Aufgaben wie Reinigung, Sicherheitsdienste, Empfang, Catering, Abfallmanagement und Pflege der Außenanlagen. Aufgrund der vielfältigen Auswirkungen auf die Arbeitsumgebung und die betriebliche Organisation kommt der Mitbestimmung des Betriebsrats gemäß Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) eine zentrale Rolle zu.
Ob Arbeitszeitregelungen, Outsourcing, Digitalisierung oder Nachhaltigkeit – der Betriebsrat hat gemäß §§ 87, 90 und 111 BetrVG vielfältige Möglichkeiten, Einfluss zu nehmen und die Interessen der Belegschaft zu vertreten. Durch klare Betriebsvereinbarungen, eine enge Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung und die frühzeitige Einbindung in Entscheidungen können Arbeitsbedingungen verbessert, rechtliche Vorgaben eingehalten und nachhaltige Lösungen gefördert werden.
Mitbestimmungsrelevante Themen im infrastrukturellen Facility Management
Arbeitsorganisation
Relevanz: Die Organisation der Arbeitszeiten, Pausenregelungen und Aufgabenverteilung im IFM beeinflusst direkt die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden.
Praxisbeispiel: Der Betriebsrat sorgt dafür, dass Schichtpläne für Reinigungspersonal fair und unter Berücksichtigung von Pausenzeiten erstellt werden.
Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG Mitspracherechte bei der Arbeitszeitgestaltung und gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG bei der Ordnung im Betrieb.
Einsatz von Fremdfirmen
Relevanz: Das Outsourcing von infrastrukturellen Dienstleistungen kann Auswirkungen auf interne Mitarbeitende und deren Arbeitsbedingungen haben.
Praxisbeispiel: Der Betriebsrat fordert, dass externe Reinigungsfirmen Mindeststandards in Bezug auf Löhne und Arbeitsschutz einhalten.
Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG und kann auf faire Arbeitsbedingungen auch bei Fremdfirmen hinwirken.
Arbeitsschutz und Gesundheit
Relevanz: Tätigkeiten im IFM, wie Reinigung oder Sicherheitsdienste, beinhalten oft physische Belastungen oder gesundheitliche Risiken.
Praxisbeispiel: Der Betriebsrat setzt durch, dass bei der Reinigung nur gesundheitsschonende Reinigungsmittel eingesetzt werden.
Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ein Mitspracherecht bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes.
Digitalisierung und Automatisierung
Relevanz: Der Einsatz digitaler Tools oder automatisierter Systeme, z. B. für Reinigungsplanung oder Zugangskontrollen, kann Arbeitsplätze beeinflussen und Überwachung ermöglichen.
Praxisbeispiel: Der Betriebsrat sorgt dafür, dass ein digitales Zugangskontrollsystem keine personenbezogenen Daten speichert und ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt wird.
Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung technischer Einrichtungen.
Nachhaltigkeit
Relevanz: Infrastrukturmaßnahmen im Facility Management haben oft direkte Auswirkungen auf Umwelt- und Nachhaltigkeitsziele.
Praxisbeispiel: Der Betriebsrat fordert den Einsatz umweltfreundlicher Technologien bei der Grünflächenpflege, wie elektrisch betriebene Geräte oder pestizidfreie Methoden.
Mitbestimmung: Der Betriebsrat kann gemäß § 80 Abs. 1 BetrVG auf die Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards hinwirken.
Inhalte einer Betriebsvereinbarung
Arbeitszeit und Pausenregelungen: Klare Vorgaben zu Schichtplänen und Pausen, insbesondere für Mitarbeitende in Reinigung, Sicherheit und Empfang.
Einsatz von Fremdfirmen: Standards für Arbeitsbedingungen und Schulungen externer Mitarbeitender.
Gesundheitsschutz: Maßnahmen zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung und Schulungen zu sicherheitsrelevanten Themen.
Digitalisierung: Regelungen zur Nutzung technischer Systeme ohne Überwachung der Mitarbeitenden.
Nachhaltigkeit: Verpflichtung zur Einhaltung umweltfreundlicher Standards und Verfahren.
Vorteile einer Betriebsvereinbarung
Rechtskonformität: Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben gemäß BetrVG und ArbSchG.
Transparenz: Klare Regelungen fördern Akzeptanz und Vertrauen.
Sicherheit und Effizienz: Optimierung von Arbeitsbedingungen und Arbeitsabläufen.
Nachhaltigkeit: Förderung umweltfreundlicher und ressourcenschonender Maßnahmen.
Reinigung
Problem: Reinigungspersonal klagt über den Einsatz reizender Reinigungsmittel.
Lösung: Der Betriebsrat setzt durch, dass nur umweltfreundliche und gesundheitsschonende Produkte verwendet werden.
Sicherheitsdienste
Problem: Ein neues Zugangskontrollsystem speichert Bewegungsprofile von Mitarbeitenden.
Lösung: Der Betriebsrat sorgt dafür, dass das System nur für Sicherheitszwecke genutzt wird und keine personenbezogenen Daten speichert.
Kosten- und Qualitätsdruck
Herausforderung: Outsourcing an günstige Dienstleister kann die Qualität der Leistungen und die Arbeitsbedingungen beeinträchtigen.
Lösung: Der Betriebsrat fordert Mindeststandards bei Löhnen, Arbeitszeiten und Qualitätssicherung.
Digitalisierung
Herausforderung: Neue Technologien können Arbeitsplätze gefährden oder Überwachung ermöglichen.
Lösung: Der Betriebsrat sorgt für datenschutzkonforme Systeme und Weiterbildungsmaßnahmen für betroffene Mitarbeitende.